Der neue Rundfunkbeitrag 2013

Eine Wohnung, ein Beitrag

Ab 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger: eine Wohnung – ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle der Rundfunkbeitrag ist nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt.

Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro monatlich.

Er muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden und gilt für alle Personen, die dort leben. So sparen Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und WGs, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Auch die privaten Autos aller Bewohner sind mit abgedeckt. Für eine Zweitwohnung ist extra zu zahlen. Den Beitrag müssen nur volljährige Personen leisten. Leben mehrere Personen zusammen, zahlt einer den Beitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein.

Bürger die Soziallleistungen ( Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung ) BAföG u. ä. Beihilfen erhalten, können eine Befreiung beantragen.

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen einen ermäßigten Beitrag von 5,99 € im Monat. Empfänger der Blindenhilfe und taubblinde Menschen sind auch zukünftig befreit.

Wer bereits Rundfunkgebühr bezahlt, wird zum Jahreswechsel automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Diejenigen, für die das neue Beitragsmodell eine Veränderung bedeutet, werden per Post benachrichtigt.

Wer bisher keine Rundfunkgebühren gezahlt hat, muss sich bis zum 01.01. 2013 bei der GEZ anmelden. Formulare gibt es ab November 2012 unter www.rundfunkbeitrag.de, bei Städten und Gemeinden sowie den zuständigen Behörden. Der ausgefüllte Antrag mit den passenden Nachweis sollte im Dezember 2012 bei bei der GEZ eingehen.