Beratungsrichtlinie zur Kostenübernahme bei Hörgeräten

Mit Beginn des Jahres 2012 ist das Thema Kostenübernahme bei Hörgeräten in Bewegung geraten. Ursache und Grundlage ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 2009. In diesem Urteil hat das BSG eine Reihe von unmissverständlichen Grundsätzen formuliert, was die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) angeht. Das Gericht ist dabei weit über das hinaus gegangen, was bis zu diesem Zeitpunkt allgemein vermutet und praktiziert wurde.

Der DSB hat deshalb eine Beratungsrichtlinie erstellt, die den Versicherten helfen soll, ihren Versorgungsanspruch ohne hohe Eigenleistung in einer angemessen Frist umzusetzen.

Im Sinne einer nachdrücklichen und überzeugenden Verhandlungsführung mit den Kostenträgern empfiehlt der DSB den Versicherten, das Verfahren in die eigene Hand zu nehmen und den Leistungsantrag nach Möglichkeit selbst zu stellen. Muster hierzu enthält der Anhang der Richtlinie. In den übrigen Kapiteln zeigen wir die Hintergründe der Vorgehensweise auf und bieten Hinweise und Hilfestellungen für die Formulierung individueller Begründungen und Schriftsätze.“

  • Beratungsrichtlinie des DSB zur Kostenübernahme bei Hörgeräten
  • Musterbrief 1 "Antrag auf Versorgung mit bedarfsgerechten Hörhilfen"
  • Musterbrief 2 "Widerspruch gegen den Bescheid zur Bewilligung der Hörhilfen"
  • Musterbrief 3 "Antrag auf Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hörhilfen"
Der Text des Urteils liegt uns vor und kann unter E- Mail
ohrwurmchemnitz@online.de abgefordert werden
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